Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma AgroTruck GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
Die von uns aufgrund vertraglicher Vereinbarung vorgenommenen Lieferungen und Werksleistungen gegenüber Auftraggeber, egal ob Unternehmer oder Verbraucher, gelten ausschließlich diese Bedingungen. Sie gelten insbesondere für Erweiterungs-, Zusatz- oder Ergänzungsaufträge des erteilten Auftrages. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Werden Kostenvoranschläge auf Veranlassung des Auftraggebers erstellt, so ist diese Leistung vergütungspflichtig.
3. Aufträge
Für die Vereinbarung des geschlossenen Vertrages gilt die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Umfang der jeweiligen Werksleistungen, die Vertragsgegenstand sind, sind vom Auftraggeber festzulegen. Soweit dies nicht möglich ist, legt AGROTRUCK GMBH CO. KG den Umfang der durchzuführenden Instandsetzungsarbeiten nach Rücksprache mit dem Auftraggeber fest. Soweit sich herausstellt, dass die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten unwirtschaftlich ist, wird AGROTRUCK GMBH CO. KG den Auftraggeber unverzüglich hiervon verständigen, um eine definitive Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen. Entscheidet sich der Auftraggeber dazu, den Auftrag wegen seiner Unwirtschaftlichkeit nicht durchzuführen und kündigt der Auftraggeber deshalb den Vertrag, so hat AGROTRUCK GMBH CO. KG Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Arbeiten, im übrigen Anspruch auf den weitergehenden Werklohn unter Abzug der ersparten Aufwendungen. Ist die Werkleistung AGROTRUCK GMBH CO. KG unmöglich, hat der Auftraggeber nur dann eine Zahlungspflicht des Werkslohns, wenn er die Unmöglichkeit allein oder überwiegend zu vertreten hat. Gleiches gilt bei Annahmeverzug des Auftraggebers.
4. Preise und Zahlungen
Alle Preise verstehen sich für Lieferung und Leistung ab Sitz AGROTRUCK GMBH CO. KG. Es gelten die jeweiligen Listenpreise zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an einen anderen Ort als den Sitz AGROTRUCK GMBH CO. KG versandt, sind die jeweiligen Kosten für Porto, Fracht und Verpackung zusätzlich zu bezahlen. Scheck-/Wechselzahlungen sind nur zulässig bei vorheriger Vereinbarung. Die Entgegennahme erfolgt durch AGROTRUCK GMBH CO. KG erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat AGROTRUCK GMBH CO. KG Anspruch auf gesetzliche Zinsen. Der Verzug tritt automatisch ein, unabhängig von einer Mahnung, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung Zahlung leistet. Aufrechnung sind nur statthaft, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt anerkannt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht darüber hinaus dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Grund des Zurückbehaltungsrechts auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Abnahme
Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Kaufgegenstandes und der Werkleistung verpflichtet. Abnahmeort ist, soweit nicht die Werkleistung woanders zu erbringen ist, Sitz der von AGROTRUCK GMBH CO. KG. Die Versendung der Kaufsache an einen anderen Ort als den Sitz von AGROTRUCK GMBH CO. KG erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
6. Eigentumsvorbehalt
Kaufware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Für alle Forderungen von AGROTRUCK GMBH CO. KG, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund entstanden sind oder entstehen werden, wird folgender Eigentumsvorbehalt vereinbart:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbedingung von AGROTRUCK GMBH CO. KG Eigentum von AGROTRUCK GMBH CO. KG.
Die gekauften Gegenstände dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Ein Eigentumserwerb des Auftraggebers an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Auftraggeber für AGROTRUCK GMBH CO. KG. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht AGROTRUCK GMBH CO. KG gehörenden Waren und ob sie an einen anderen oder an mehrere Abnehmer verkauft wird. Die abgetretenen Forderung dient zur
Sicherung des Vorbehalts Verkäufer nur in Höhe des Wertes der jeweils vor der gekauften Vorbehaltsware. Der Auftraggeber ist zum Weiterverkauf und zur Wiederveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf gemäß vorstehenden Absatz auf AGROTRUCK GMBH CO. KG übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt insbesondere ist jede Sicherungsübereignung
oder Verpfändung der Vorbehaltsware untersagt.
7. Pfandrecht – Verwertung
AGROTRUCK GMBH CO. KG steht ein gesetzliches Pfandrecht an allen Gegenständen des Auftraggebers zu, die mit Wissen und Wollen des Auftraggebers von AGROTRUCK GMBH CO. KG bearbeitet werden. Das Pfandrecht erstreckt sich auf alle Forderungen von AGROTRUCK GMBH CO. KG, wie sie in der Eigentumsvorbehaltssicherung gemäß Vorstehendem geregelt sind. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung für einen längeren Zeitraum als zwei Monate in Verzug, so steht
AGROTRUCK GMBH CO. KG das Recht zu, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und nach Ablauf einer weiteren Wartezeit von 4 Wochen freihändig bestmöglich zu verwerten. Ein etwaiger Verwertungserlös steht dem Auftraggeber zu, wobei AGROTRUCK GMBH CO. KG jedoch berechtigt ist, neben ihrer Hauptforderung und angelaufenen Zinsen auch die durch die Verwertung verursachten Kosten vorher in Abzug zu bringen und zu verrechnen.
Ist AGROTRUCK GMBH CO. KG während der Zeit des Bestehens des Unternehmerpfandrechts aus betrieblichen Gründen zur Verwertung der Pfandsache nicht in der Lage, kann AGROTRUCK GMBH CO. KG auch Ersatz der ihr durch anderweitige Lagerung entstehenden Kosten verlangen und bei der Verwertung verrechnen.
8. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Lieferung von neu hergestellten Sachen und Leistungen 1 Jahr. Ist Aufraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist bei einem Verbrauchs-
güterverkauf neuer Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen ebenfalls 1 Jahr. Ist Gegenstand des Vertrages eine Werkleistung, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Die Anzeigepflicht nicht offensichtlicher Mängel beträgt 1 Jahr, die der offensichtlichen Mängel 14 Tage für Verbraucher. Für Unternehmer gilt bei offensichtlichen Mängeln die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend §§ 377, 378 HGB.
9. Haftung
Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen: hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit, wenn die AGROTRUCK GMBH CO. KG GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf eigener vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von AGROTRUCK GMBH CO. KG beruhen. Die Pflichtverletzung von AGROTRUCK GMBH CO. KG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
10. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl –
Salvatorische Klausel
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort Sitz von AGROTRUCK GMBH CO. KG vereinbart. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand des für den Sitz von AGROTRUCK GMBH CO. KG örtliches oder sächlich zuständiges Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, soll dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren, insbesondere auch nicht die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt.
AGROTRUCK GMBH & CO. KG im Juli 2021